Ausschluss Unterhaltszahlungen eines Samenspenders
Die hier von uns angebotene Freistellungsvereinbarung betriff den Ausschluss von Unterhaltszahlungen eines Samenspenders an das Kind, das aus einer Samenspende entstand. Kindesunterhalt,
Freistellungsvereinbarung Das Problem ist doch immer das Gleiche: Ein Mann stellt sich als Samenspender kostenlos zur Verfügung und hat Angst anschließend auf Unterhalt verklagt zu werdden. Diese Gefahr kann rechtswirksam ausgeschlossen werden. Das Ganze nennt sich Freistellungsvereinbarung. D.h. eine werdende Mutter stellt den Samenspender von Unterhaltszahlungen frei. O.K. ganz so einfach ist es nciht. Das Ganze muss schon von einem Rechtsanwalt ausgearbeitet werden damit es nicht schief geht. Immerhin soll das Ganze ja auch rechtswirksam sein - oder? Die Freistellungsvereinbarung wurde von einem Rechtsanwalt geschrieben und ist zum Zeitpunkt der Erstallung rechtssicher. Es kann somit rechtswirksam ein Unterhalt für ein Kind, das duch eine Samenspende entstand ausgeschlossen werden. Haben Sie Änderungswünsche ? Kein Problem - das läßt sich für relativ wenig Geld machen. Das Grundgerüst des Vertrages ist ja schon fertig. Kleine änderungen kosten oft nicht mehr als 40 Euro. Das ist doch ein Angebot - oder ?
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Joachim Welz